VOC-Bestimmung in Abfällen

Abfall-Analysen / VOC-Bestimmung in Abfällen

Gemäss der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) vom 12. November 1997 (SR 814.018) wird seit dem 1. Januar 2000 die VOC-Lenkungsabgabe erhoben.

Erhebung und Befreiung
Erhoben wird die VOC-Lenkungsabgabe bei der Einfuhr in die Schweiz, beziehungsweise bei der Herstellung im Inland. Wenn VOC so verwendet oder behandelt werden, dass sie nicht in die Umwelt gelangen, kann dafür eine Abgabebefreiung beansprucht werden.

Die Abgabebefreiung kann unter Erbringung eines Nachweises mittels einer VOC-Buchhaltung erfolgen. Zu diesem Zweck muss eine VOC-Bilanz erstellt und geführt werden. Die darauf stützende Abgabebefreiung erfolgt in einer Rückerstattung.

VOC-Bilanz und Rückerstattung
Die VOC-Bilanz ist spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres der zuständigen kantonalen Behörde einzureichen. Rückerstattungsansprüche, soweit sie nicht die Ausfuhr betreffen, verwirken, wenn die entsprechenden Anträge nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres gestellt werden.

Beträge unter Fr. 3'000.-- pro Jahr werden nicht zurückerstattet.

VOC in Abfällen
Betriebe, die einzig unter Ziffer 17 (Abfälle) des Merkblatts zur Erstellung einer VOC-Bilanz (Form. 55.20) der eidg. Zollverwaltung / Oberzolldirektion eine Rückerstattung geltend machen und die nachweisbar ausschliesslich VOC gemäss Stoff- oder Produkte-Positivliste verwenden, können einen Antrag auf Einreichung einer vereinfachten VOC-Bilanz stellen.

Für die Plausibilität der Angaben zum VOC-Gehalt in Abfällen ist der Abfall-Erzeuger allein verantwortlich. Bei Bedarf muss er für eine Analyse sorgen. Wünscht der Abfall-Erzeuger vom Entsorger seiner Sonderabfälle eine VOC-Analyse, muss er dem Entsorger dafür ausdrücklich einen Auftrag erteilen. Die Analysekosten trägt der Abfall-Erzeuger.

Mit der VOC-Analyse wird der Total-VOC-Gehalt einer Abfallcharge annäherungsweise bestimmt. Der Entsorger teilt dem Abfall-Erzeuger die in den abgegebenen Abfällen enthaltene VOC-Menge auf der Rechnung mit.

Der Abfall-Erzeuger kann die gemäss VOC-Analyse ermittelte VOC-Menge direkt in die VOC-Bilanz übernehmen.
Der VOC-Bilanz sind die entsprechenden Begleitscheine für Sonderabfälle und -Rechnungen (oder Zusammenzug auf einer Liste) beizulegen.

VOC-Analysen
Thommen-Furler AG ermittelt in Ihrem Auftrag den VOC-Anteil in Abfällen gemäss Merkblatt der eidg. Zollverwaltung / Oberzolldirektion (Form. 55.24) zur Ermittlung des VOC-Gehalts von Abfällen und erleichtert Ihnen als Kunden den administrativen Aufwand.

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